Hinweis geben


Sie wollen einen Hinweis entsprechend dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) geben?

Bitte beachten!

1. Die Informationen über den zu meldenden Verstoß müssen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit erlangt worden sein.

2. Es muss sich dabei um einen Verstoß handeln, der entweder bei Ihrem aktuellen oder ehemaligen Arbeitgeber aufgetreten ist oder bei einer anderen Stelle, zu der Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit eine Beziehung haben oder hatten. Informationen über ein privates Fehlverhalten fallen nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz.

Ihre eingegebenen personenbezogenen Daten und Hinweise werden nur genutzt um Ihre Anfrage bzw. Ihren Hinweis gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz zu bearbeiten. Diese werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte machen Sie bei telefonischer/persönlicher Meldung oder Meldung per E-Mail folgende Angaben, da diese zur weiteren Bearbeitung erforderlich sind:

Name (nur, wenn Sie den Hinweis nicht anonym geben wollen)

E-Mail-Adresse, Adresse und/oder ggf. Telefonnummer (nur, wenn Sie den Hinweis nicht anonym geben wollen)

Eine Information zum Fortgang der Bearbeitung des Hinweises entsprechend dem HinSchG ist nur mit einer dieser Kontaktmöglichkeiten möglich. Wenn Sie diese nicht angeben, dann können wir Ihnen keine Bestätigung zukommen lassen.

Bitte beschreiben Sie den Vorfall, den Sie melden möchten

Bitte beschreiben Sie uns möglichst genau, was passiert ist. Dazu ist es sinnvoll, auch den Ort, z.B. in welcher Abteilung und die Zeit, wann es passiert ist, zu nennen. Wenn Sie der Meinung sind, das Gesetz zu kennen, gegen welches verstoßen worden sein soll, bitten wir um Mitteilung. Für den Fall, dass Sie anonym bleiben wollen, geben Sie bitte keine persönlichen Informationen an, welche zum Beispiel Rückschlüsse auf Sie und die beteiligten Personen und ihre Beziehungen zulassen könnten.

Möchten Sie zum Hinweis noch Dokumente oder Fotos übergeben, können Sie dies gern machen.

Bitte erläutern Sie den Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit

Bitte erklären Sie, wie Ihre berufliche Tätigkeit mit dem Verstoß, den Sie melden möchten, in Verbindung steht.

Hinweis zur Externen Meldestelle beim Bundesamt für Justiz

Ergänzend zu der hier möglichen Meldung als interne Meldestelle für die Bergmann´s Menü- & Partyservice GmbH sieht das HinSchG die Möglichkeit einer externen Meldung beim Bundesamt für Justiz (BfJ) vor. hierzu finden Sie Informationen unter Errichtung externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz.